Hermann Schlüter war zusammen
mit drei Schulfreunden wegen Fernbleibens
vom Russischunterricht verhaftet und
zum Tode verurteilt worden. Die Freunde
wurden erschossen und er zu 20 Jahren
Lagerhaft begnadigt.
„Am 22. Januar 1946 wurden wir vor
das Militärtribunal ‚geladen‘. Drei meiner
Klassenkammeraden und ich, vier
15- bzw. 16-jährige Jungs. Uns wurde
vorgeworfen, in unserer Klasse eine illegale
Gruppe des ‚Werwolf‘ gebildet zu
haben, und weil wir nicht am Russischunterricht
teilgenommen haben, hätten
wir antisowjetische Propaganda betrieben.
… Im größten Raum der Villa
mussten wir das Urteil unterschreiben.
Das Militärgericht bestand aus mindestens
4 Offizieren, dazu der Dolmetscher,
der nur sehr schlecht deutsch sprach.
Ungefähr eine halbe Stunde lang wurde
das Protokoll auf Russisch verlesen,
dann wurde uns in wenigen Worten
mitgeteilt, wie das Urteil lautet: Tod
durch Erschießen.“
Quelle: Hermann Schlüter:
Tod durch Erschießen, S. 8