Verhaftungen

Im Gefängnis der Leistikowstraße 1 saßen deutsche und sowjetische Gefangene. Die deutschen Häftlinge kamen überwiegend aus Brandenburg – oft aus Potsdam – und aus Sachsen. Andere hatten ihren Wohnsitz in einer westlichen Besatzungszone und wurden während eines Aufenthalts in der SBZ/DDR festgenommen.
Die sowjetischen Gefangenen waren alle Militär-
angehörige.

Das Tor zum Militärstädtchen Nr. 7 im Süden der Großen Weinmeisterstraße (1994)

Ihre Devise:
Lieber zehn Unschuldige einsperren als eventuell einen Schuldigen
übersehen.
  • Anlass und Grund
  • Umstände
  • Verhaftung von Sowjetbürgern

Anlass und Grund

Die Mehrheit der deutschen Verhafteten wurde aufgrund einer Denunziation oder einer Verdächtigung festgenommen.

Es genügte der Kontakt zu einer dem sowjetischen Geheimdienst verdächtigen Person. Das konnte ein Familienangehöriger, ein Bekannter oder ein Arbeitskollege sein.

Desgleichen waren Kontakte nach Westdeutschland oder West-Berlin, etwa zu Presse und Rundfunkstationen, Anlass für Verhaftungen. Auch die Weigerung, mit dem sowjetischen Geheimdienst zusammenzuarbeiten, führte zu Festnahmen.

Eine NS-Vergangenheit war dagegen ein eher zweitrangiger Verhaftungs- und Anklagegrund. Jugendlichen Häftlingen wurde in einigen Fällen neben anderen Anklagepunkten ihre angebliche Zugehörigkeit zum „Werwolf“ vorgeworfen.

Ein Verhaftungsgrund, der offenbar nur einer Minderheit der Inhaftierten zur Last gelegt wurde, bestand in regimefeindlichen Aktionen, zum Beispiel dem Verteilen von antisowjetischen Flugblättern.

Umstände

Die Verhaftungen erfolgten gezielt zu Hause, an der Arbeitsstelle und auf der Straße. Vielen war im Moment ihrer Festnahme gar nicht bewusst, was geschah, da sie unter einem harmlosen Vorwand mitgenommen wurden.

Willkürliche Verhaftungen fanden bei Passkontrollen an der Sektorengrenze in Berlin oder durch sowjetische Militärpatrouillen statt.

„Als ich in Potsdam am Bahnhof ankam, hat mich niemand verhaftet. Doch dann bin ich von zwei Offizieren aus der Straßenbahn geholt worden. Die warteten auf mich an meiner Haltestelle. Wie ich die gesehen habe, wollte ich schnell wieder zurück, aber da hatten sie mich schon ‘rausgezogen“. (Maria Fricker)

Verhaftung von Sowjetbürgern

Die sowjetischen Häftlinge in der Leistikowstraße 1 gehörten dem Militär an. Ein häufiger Grund für die Verhaftung war Desertion. Anlass bot auch der Verdacht auf „antisowjetische Agitation“, „Gruppenbildung“ oder „Umsturzversuch“.

Für den Entschluss zu desertieren spielten verschiedene Motive eine Rolle: dem unmenschlichen Soldatenalltag in der Sowjetarmee zu entkommen wie auch der Wunsch, in den Westen zu gelangen.

Nicht alle in der Leistikowstraße inhaftierten sowjetischen Militärangehörigen waren zuvor in Potsdam stationiert. Während sich manche von ihnen hier als Untersuchungsgefangene befanden, waren andere bereits verurteilt und warteten auf ihren Transport in die Lager der Sowjetunion.

Übersetzung: „Am Morgen des 4. August 1966, nachdem sie schwimmend den See, die Drahtsperren und einen Kanal überwunden hatten, ruhten sich Abankin und Tschesnokow in einem Gebüsch aus in dem Glauben, sie befänden sich bereits in West-Berlin. Jedoch dort, 30m von den Grenzsicherungsanlagen und 300m von der Staatsgrenze entfernt, wurden sie um 5.25 Uhr desselben Tages von Grenzsoldaten der NVA der DDR gestellt.“

Exkurs: Verhaftungspraxis

Inhaftierungen verdächtiger oder denunzierter Personen nahmen in den 40er Jahren die Soldaten und Offiziere der „Operativen Gruppen“ vor. Diese Gruppen, die entsprechend der Länder- bzw. Provinzialstruktur der SBZ in sechs Operativen Sektoren agierten, unterstanden zunächst dem sowjetischen Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten (NKWD) und nach der Umstrukturierung des Polizei- und Geheimdienstapparates der UdSSR 1946 dem Ministerium für Staatssicherheit (MGB). Einzelne Festnahmen führte auch die Hauptverwaltung Gegenspionage (GUKR), von 1943 bis 1946 als Smersch (Smert schpionam – Tod den Spionen) bezeichnet, durch.

Für Aufbau und Koordinierung von NKWD, MGB und GUKR auf deutschem Gebiet war nach Kriegsende zunächst Generaloberst Iwan Serow verantwortlich.

Unterstützung erhielten die sowjetischen Sicherheitskräfte durch abkommandierte ortskundige deutsche Polizisten und durch die Kommissariate K 5 der Volkspolizei, die in den 40er Jahren Verhaftungen ausführten.

Bei ihrem Vorgehen in der SBZ/DDR konnten sich die sowjetischen Sicherheitsorgane auf gemeinsame Absprachen und Vereinbarungen der Alliierten Siegermächte berufen (z.B. Potsdamer Protokoll, Kontrollratsgesetz Nr. 10, Kontrollratsdirektive Nr. 38).

Die Grundlage für die Verhaftungen bildeten Befehle des NKWD, der GUKR, des MGB und der SMAD sowie Weisungen von Ortskommandanten der Roten Armee. Diese Anordnungen bezogen sich sowohl auf Haftkategorien aus dem NS-Umfeld (Funktionäre der NSDAP, Aufseher für ausländische Zwangsarbeiter, Angehörige der SS und Sondereinsatzgruppen, Spitzel und Mitarbeiter der Gestapo und des SD, Träger des Goldenen Parteiabzeichens usw.) als auch auf die Ahndung von Verstößen gegen das Besatzungsregime, wie zum Beispiel Besitz von Waffen, Sabotage, Diversion, illegaler Grenzübertritt und sogenannte konterrevolutionäre Propaganda oder Tätigkeit. Betroffen waren sowohl Personen, die in der Zeit der NS-Diktatur und während des Zweiten Weltkrieges tatsächlich oder angeblich Verbrechen begangen hatten sowie Deutsche, die aktiv in der nationalsozialistischen Bewegung, in deren Apparat bzw. Institutionen oder staatlichen Einrichtungen tätig gewesen waren.

Besonders betroffen waren Jugendliche ab 14 Jahren, zum Teil sogar jünger, die vorrangig unter dem Verdacht der Zugehörigkeit zur Organisation „Werwolf“ und wegen Funktionen bzw. Mitgliedschaft in der Hitlerjugend (HJ) und dem Bund Deutscher Mädel (BDM) verhaftet wurden.

Ab 1946 überwog der Verdacht auf Bildung politischer Oppositionszirkel, auf „Spionage und Agententätigkeit“. Insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem Ostbüro der SPD, der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) oder der Redaktion des RIAS, ebenso die Verbreitung von nicht zugelassenen Zeitungen, Schriften und Flugblättern gaben Anlass für Inhaftierungen.

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